des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD vom 07. März 2006
- Drucksache 14/1436 [11 KB]


Laufbahnwechsel mitten im Schuljahr – ministerielle Willkür?

Nach einem Erlass vom 29. Dezember 2005 können Lehrerinnen und Lehrer an Gesamtschulen und an Realschulen, die über ein Lehramt für die Sekundarstufe 1 und die Sekundarstufe lI verfügen, mitten im Schuljahr an eine andere Schule oder Schulform (Gymnasium) wechseln. So verständlich der Wunsch der Lehrer/innen ist, entsprechend ihrer Ausbildung eine Anstellung und Vergütung zu bekommen, so unverständlich ist es, dass die schwarz-gelbe Landesregierung diesen Wechsel mitten im Schuljahr ermöglicht: Die "abgebende" Schule hat kaum eine Chance, diese Stelle umgehend nach zu besetzen, die Folgen sind ungleichmäßige Lehrerversorgung besonders in Mangelfächern und Unterrichtsausfall. Ministerin Sommer hat in einem Gespräch mit der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) am 19. Dezember 2005 zugesagt, die Anzahl der „Altfälle” (S-I/S-II-Fakultas) erheben zu lassen und das Problem zu lösen.


Ich frage daher die Landesregierung:

1. Warum ist der Erlass so gefasst, dass der Wechsel mitten im Schuljahr erfolgen kann und zu gravierenden Problemen in der fachspezifischen Unterrichtsversorgung der abgebenden Schulen führt?

2. Wie viele so genannte „Altfälle” gibt es in NRW?

3. Was gedenkt die Ministerin zur Lösung des Problems zu tun, um ihre Zusage gegenüber der GGG vom 19. Dezember 2005 einzulösen?



Wolfgang Jörg





Antwort

der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 7. April 2006 namens der Landesregierung:
- Drucksache 14/1619 [13 KB]


Zur Frage 1
Auf Grund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.3.2005 (9 AZR 142/04), dass die damalige Regelung zum Laufbahnwechsel nicht mit den Grundsätzen eines freien Zugangs zu einem öffentlichen Amt vereinbar sei, wurde der Laufbahnwechsel ab 1.2.2006 entsprechend diesen Vorgaben neu geregelt. Die Möglichkeit des Laufbahnwechsels wurde zum Beginn des Schulhalbjahres und zum Beginn des Schuljahres zugelassen.

Zu diesen beiden Zeitpunkten ist die Personalfluktuation an Schulen vergleichsweise hoch. Durch Versetzungen in den Ruhestand, Beurlaubungen, Rückkehr aus Beurlaubungen sowie Gewährung und Änderung von Teilzeitbeschäftigung sind frei gewordene Stellen nachzubesetzen. So wurden zum 1.2.2006 insgesamt 2.550 Stellen neu besetzt. Der Anteil der Laufbahnwechsel in Höhe von 4 % ist äußerst gering und in Abwägung mit den Interessen der Beschäftigten an ihrem beruflichen Fortkommen vertretbar. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung haben die Bezirksregierungen und Schulen geeignete Personalmaßnahmen getroffen.


Zur Frage 2
An Haupt-, Real- und Gesamtschulen sind ca. 5.000 Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II und für die Sekundarstufe I beschäftigt.


Zur Frage 3
Im Ausschreibungsverfahren vom 10.3. bis 20.3.2006 wurden an Gesamtschulen und Gymnasien insgesamt 1.145 Stellen ausgeschrieben, auf die ein Laufbahnwechsel zum Schuljahresbeginn möglich ist. Damit wird einer Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit eröffnet, ihre beruflichen Interessen zu verfolgen.