des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD vom 25. Oktober 2007
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Prekäre Beschäftigungsverhältnisse (sog. „Aufstocker“) in der Stadt Hagen

Im Zusammenhang mit der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn wurde deutlich, dass es eine wachsende Anzahl von Vollzeitbeschäftigten gibt, die von ihrem Lohn bzw. Gehalt ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und daher ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten (sog. „Aufstocker“). Derzeit beziehen deutschlandweit etwa 600.000 Vollzeitbeschäftigte ergänzend ALG II.

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer der Personen nicht unerheblich ist, die mit einem geringen Einkommen keine ergänzenden Leistungen beantragen in der Annahme, als Vollzeitbeschäftigte keinen Anspruch darauf zu haben.

Es deutet einiges darauf hin, dass es auch in der Stadt Hagen ein steigendes Armutspotenzial bei Personen mit Vollzeitbeschäftigung gibt. Ein Indiz hierfür ist die hohe Nachfrage auf das Angebot der "Tafeln", die in Arnsberg und Meschede zurzeit Lebensmittel an rd. 5.500 Bedürftige - mit steigender Tendenz - verteilen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir daher die Landesregierung:

1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften und Einzelpersonen in der Stadt Hagen erhalten derzeit trotz Vollbeschäftigung ergänzendes ALG II? (bitte differenziert darstellen nach Gemeinde, Geschlecht, Alter und Nationalität).

2. In welcher Form und Zahl werden für diesen Personenkreis über ALG II hinaus weitere ergänzende Sozialtransfers gewährt?

3. Wie hoch sind dabei die kommunalen und sonstigen öffentlichen finanziellen Ergänzungsleistungen für die Stadt Hagen?

4. Wie hat sich die Situation in den vergangenen 5 Jahren in der Stadt Hagen dargestellt?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die "prekäre Situation" sowohl für die betroffenen vollzeitbeschäftigten ALG II-Empfänger/Innen als auch für die öffentlichen Haushalte zu verbessern?


Wolfgang Jörg



Antwort

des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 30. November 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister:
- Drucksache 14/5697 [16 KB]



Zur Frage 1

Die ARGE Hagen hat mitgeteilt, dass in der Stadt Hagen mit Stand Juni 2007 3.057 Personen SGB II-Leistungen unter Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhielten. Diese Personen lebten in insgesamt 2.876 Bedarfsgemeinschaften. Ob dieser Personenkreis in Teil- oder Vollzeit beschäftigt war, kann nach den vorliegenden Daten nicht beurteilt werden.

Folgende Differenzierungen nach Geschlecht, Alter und Nationalität der erwerbstätigen Hilfeempfänger liegen vor:



Merkmal  Anzahl 
männlich  1.460 
weiblich  1.597 
deutsche Nationalität  2.077 
ausländische Nationalität  980 
unter 25 Jahre  364 
über 25 Jahre  2.693 


Zu den Fragen 2 und 3

Zur Gewährung weiterer ergänzender Sozialtransfers und deren Höhe sind keine Angaben möglich, da diese Daten der Stadt Hagen nicht vorliegen.



Zur Frage 4

Die ARGE Hagen erklärt, dass die Daten zu den sog. „Aufstockern“ erst ab Januar 2007 verfügbar sind. In der Zeit von Januar bis Juni 2007 hat sich die Zahl der Kunden mit anrechenbarem Einkommen von 2.713 auf 3.057 und somit um 12,7 % erhöht.



Zur Frage 5

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat bereits die Entgelttarifverträge des Wach- und Sicherheitsgewerbes und des Hotel- und Gaststättengewerbes in Nordrhein-Westfalen für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarifpartner in tariflosen Branchen sind aufgefordert worden, dem Vorbild der Sozialpartner in der Gastronomie zu folgen und im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Lohndumping ebenfalls zu bekämpfen. Die Tarifvertragsparteien des nordrhein-westfälischen Friseurhandwerks verhandeln zurzeit über einen neuen Tarifvertrag, der ebenfalls allgemeinverbindlich erklärt werden soll.

Die Landesregierung hat sich schon frühzeitig dafür eingesetzt, die Situation und die Perspektiven von Arbeitslosengeld II-Empfängern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu habe ich mit dem Modell Kombilohn NRW eine Handlungsstrategie vorgelegt. Das Kombilohn-Modell bietet Anreize für Arbeitgeber neue Arbeitsplätze zu schaffen. So wird zum Beispiel ein Nachteilsausgleich für Arbeitslose mit erheblichen Produktivitätsnachteilen gewährt und damit Arbeitslosengeld II-Empfängern ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen mit staatlicher Unterstützung ermöglicht.

Dieser Ansatz wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen – JobPerspektive für das SGB II aufgegriffen. Dabei setzt eine Förderung über den Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II u. a. voraus, dass für das geförderte Arbeitsverhältnis tarifliches Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt wird. Das Gesetz trat zum 1. Oktober 2007 in Kraft.

Mittelfristig werden diese Maßnahmen auch zur Verbesserung der Situation der öffentlichen Haushalte beitragen.