des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD
- Drucksache 14/6302 [11 KB]


Weihnachtsgeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen

Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird am 31.07.2008 abgerechnet und ab dem 01.08.2008 tritt stattdessen das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Nach den bisherigen Regelungen wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertageseinrichtungen stets im November eines Kalenderjahres ein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Demnächst werden diese Zahlungen über die Pauschale abgegolten.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit wurde die Auszahlung des Weihnachtsgeldes bei der Festlegung der Pauschalen berücksichtigt?

2. Sind hierbei lediglich die letzten fünf Monate des ladenden Kalenderjahres anteilig berücksichtigt worden?

3. Wie wird für die Träger, die durch die bestehenden Arbeitsverträge zur Auszahlung des Weihnachtsgelds in voller Höhe Ende 2008 verpflichtet sind, sichergestellt, dass nach der Umstellung auf das KiBiz und auf die damit verbundenen Kindpauschalen eine entsprechende Rückstellung der notwendigen Mittel für die ersten sieben Monate aus dem GTK erfolgen kann?

4. Wie wird die Refinanzierung aus Landesmitteln sowohl für das GTK wie auch für das KiBiz sichergestellt?



Wolfgang Jörg



Antwort

des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 8. April 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister:
- Drucksache 14/6551 [13 KB]



Zur Frage 1

Die Festlegung der Höhe der Kindpauschalen basiert auf den Jahrespersonalkosten der inden Gruppenformen der Anlage zu § 19 KiBiz eingesetzten Fach- und Ergänzungskräfte. Das Weihnachtsgeld ist Bestandteil dieser Jahrespersonalkosten. Diese Pauschalen wurden im Einvernehmen mit den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.



Zur Frage 2

Nein.



Zu den Fragen 3 und 4

Nach § 23 Abs. 1 GTK wird der Betriebskostenzuschuss nach Ablauf des Kalenderjahres festgesetzt. Auf Antrag werden dem Träger im Voraus zu Beginn eines Monats Abschlagszahlungen auf der Basis der zu erwartenden Betriebskosten gewährt. Da das Weihnachtsgeld Bestandteil der Betriebskosten ist, fließt es mit einem Anteil von 1/12 für jeden Monat in die Abschlagszahlung ein. Für das Jahr 2008 erfolgt somit für die Monate Januar bis Juli eine anteilige Bezuschussung über das GTK.

Der auf die Monate August bis Dezember 2008 entfallende Anteil des Weihnachtsgeldes wird über die Kindpauschalen bezuschusst.