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der Abgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer SPD - Drucksache 14/6914 [11 KB]
Welche Entscheidungen bereitet die Landesregierung für das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum Hagen vor?
Am 27. Juni 2006 wurde durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Absicht der Landesregierung veröffentlicht, die IT-Ressourcen der Landesverwaltung in einer Landeszentrale für Informationstechnik zu bündeln. In den vergangenen Monaten sind vermehrt Aktivitäten zu erkennen, die darauf schließen lassen, dass Entscheidungen in diesem Bereich unmittelbar bevorstehen.
Auch das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum Hagen soll davon betroffen sein. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch Gerüchte über Aufgabenverlagerungen verunsichert, ohne über konkrete Fakten informiert zu werden.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zu einer einheitlichen Landeszentrale für Informationstechnik?
2. Welche Bereiche sollen in dieser Landeszentrale gebündelt werden?
3. Welche konkreten Auswirkungen sind für die Beschäftigten des Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums in Hagen zu erwarten?
4. Werden Beschäftigte des Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums künftig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizministeriums ersetzt?
5. Wie viele Arbeitsplätze des Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums Hagen werden dem Standort Hagen verloren gehen?
Wolfgang Jörg Hubertus Kramer
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Antwort |
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des Innenministers vom 9. Juli 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Justizministerin: - Drucksache 14/7189 [13 KB]
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Zur Frage 1 |
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Die Landesregierung hat am 27.06.2006 einen Beschluss zur Konsolidierung der IT-Strukturen der Landesverwaltung sowie zur Entwicklung einer zukunftsorientierten und verbindlichen IT-Strategie gefasst. Der Kabinettbeschluss enthält unter anderem Prüfaufträge hinsichtlich der Einbindung der Steuerverwaltung sowie des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse durch die Landesregierung.
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Zur Frage 2 |
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Vorbehaltlich der Prüfaufträge sieht der Beschluss der Landesregierung vor, das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, die drei gemeinsamen Gebietsrechenzentren, die vier Fachrechenzentren sowie die zahlreichen IT-Betriebszentren bei den Fachbehörden (§7 ADVG) in ein gemeinsames Rechenzentrum der Landesverwaltung einzugliedern. Eine abschließende Entscheidung, in welchem Umfang dieses geschehen kann, hängt von der Bewertung der Prüfergebnisse ab.
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Zu den Fragen 3 bis 5 |
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Der Standort in Hagen soll auch in einer neuen Organisationsform der IT-Einrichtungen des Landes erhalten bleiben. Dies ist den Beschäftigten am Standort Hagen auch bekannt. Aussagen über konkrete Auswirkungen können erst nach einer abschließenden Entscheidung erfolgen.
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