Karsten Rudolph: Ausdehnung der Videoüberwachung ist das falsche Mittel

Zu der Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, nach einer Ausweitung der Videoüberwachung als Mittel der Terrorbekämpfung, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph: "Herr Biesenbach kennt die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen nicht. Nach dem geltenden Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ist Videoüberwachung nur an Kriminalitätsbrennpunkten zulässig. Terroristen schlagen aber nicht an solchen Brennpunkten der Kriminalität zu, sondern gerade an Orten an denen sich die Menschen sicher fühlen."

Im Übrigen suggeriere die Ausdehnung der Videoüberwachung den Bürgern eine falsche Sicherheit, erklärte der innenpolitische Experte der SPD-Fraktion: "Videoüberwachung kann keine Terroranschläge verhindern, sondern im besten Fall deren strafrechtliche Verfolgung erleichtern."


Karsten Rudolph