Karsten Rudolph: Neuregelung der Anti-Terror-Kompetenzen des BKA ist richtig

Zu den heutigen Äußerungen nordrhein-westfälischer Innen- und Rechtspolitiker der FDP zu den Neuregelungen der Anti-Terror-Kompetenzen des BKA erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph: "Die Befürchtung, eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse des BKA könne Fahndungserfolge auf Landesebene untergraben, ist durch nichts belegt. Vielmehr ist völlig klar, dass die Bedrohung durch den global operierenden Terrorismus nicht nur durch die Länderpolizeien allein bekämpft werden kann."

Zu der Ankündigung der beiden FDP-Politiker Engel und Orth, einem entsprechenden Gesetzentwurf der Großen Koalition in Berlin zur Ausweitung der BKA-Befugnisse die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern, verwies der SPD-Innenpolitiker auf die Zustimmung der schwarz-gelben Koalition zur Föderalismusreform: "Als der Bundesrat am 7. Juli 2006 der Föderalismusreform zustimmte und damit auch die Anti-Terror-Kompetenzen des BKA absegnete, stimmte auch Nordrhein-Westfalen zu. Davon will die Landes-FDP heute offensichtlich nichts mehr wissen."


Karsten Rudolph