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Große Anfrage 2 vom 30. März 2006
der Fraktion der SPD


Situation der Familien in Nordrhein-Westfalen

Auf allen politischen Ebenen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein gewachsen, dass Deutschland in familienpolitischer Hinsicht weniger erfolgreich als die europäischen Nachbarländer ist und dass die Zeit reif ist für neue familienpolitische Ansätze in allen Politikbereichen und auf allen staatlichen Ebenen. Nicht zuletzt die Geburtenrate von 1,37 Kinder pro Frau – die im Vergleich mit anderen Industrienationen einen der letzten Plätze einnimmt – macht deutlich, dass diese Reformen sowohl familien- und geschlechterpolitische, arbeitsmarkt- wie sozialpolitische, bildungs- sowie kinder- und jugendpolitische Ziele verfolgen sollten.

So konnte mit den vor allem durch die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren angestoßenen Reformen – Kindergartenrechtsanspruch, Tagesbetreuungsausbaugesetz und Ganztagsschulprogramm – erstmalig in Deutschland ein durchgehendes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot für Heranwachsende bis zum 14. Lebensjahr in Angriff genommen werden. Erst durch den damit verbundenen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote liegt so etwas wie ein verlässliches und planbares Unterstützungsprojekt für Familien im Bereich des Möglichen.

Dabei geht es nicht nur um mehr Betreuung, sondern auch um eine veränderte Organisation öffentlicher Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote, die ein neues Zusammenspiel von privater und öffentlicher Erziehung, von Familie und Kindertagesbetreuung, von Schule und außerschulischen, auch gewerblichen Angeboten ebenso verlässlich wie qualifiziert ermöglicht. Infolgedessen ist nicht nur die Quantität, sondern vor allem auch die Qualität der Angebote Gegenstand politischer Gestaltung.

Auch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung erhebt den Anspruch, Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen altersgerechte Lebensbedingungen zu garantieren. Damit werden erstmals Rechte und Ansprüche von Kindern und Jugendlichen verfassungsrechtlich geschützt.

Im Rahmen einer nachhaltigen Familien- und Bildungspolitik müssen deshalb Konzepte entwickelt werden, die Familien verlässliche Optionen zur Realisierung von Lebensplänen geben und für beide Geschlechter die Balance von Erwerbsarbeit und Familie ermöglichen. Gleichzeitig muss sie auch den konzeptionellen Rahmen bieten, um Bildung im Sinne der Zukunftssicherung unserer Gesellschaft zu einer Ressource für die ökonomische Entwicklung unserer Gesellschaft werden zu lassen. Familienpolitik hat darüber hinaus die Aufgabe, die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, um Familien bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen. Familie ist jedoch kein statisches Gebilde, sie ist nicht zwangsläufig auf Dauer angelegt. Familie heute ist in ihrer Entwicklung ständigen Veränderungen unterworfen und jeder Übergang von einer Lebensphase zur nächsten ist für Probleme anfällig. Eine erfolgreiche Familienpolitik muss deshalb alle Mitglieder der Familie in ihren jeweiligen Lebensphasen im Blick behalten.

Spätestens seit den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist die Familie einem rasanten Wandel unterworfen. Einen entscheidenden Beitrag dazu hat die wachsende Zahl junger Frauen mit höheren Bildungsabschlüssen, die steigende Zahl erwerbstätiger Frauen und Mütter sowie zunehmende Scheidungszahlen geleistet. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien lag 1970 im Westen noch bei unter 9 %, im Jahr 2004 im gesamten Bundesgebiet jedoch schon bei 20 %. Daneben leben immer mehr Kinder in Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Patchwork-Familien. Die einzige Konstante, die Familien heute noch allgemeingültig zugeordnet werden kann, ist, dass Familie dort ist, wo Kinder sind.

Bereits jedes zehnte Kind erlebt die Scheidung seiner Eltern. Viele dieser Kinder bekommen neue Elternteile hinzu und nicht selten fremde Geschwister. Bevölkerungswissenschaftler zählen laut „Der Spiegel“ (2/2006, S. 147) mittlerweile mehr als 20 Typen möglicher Familienformen für ein Kind. Auch die stillschweigende Annahme einer allseits zeitlich belastbaren, umfassend verlässlichen und alltagskompetenten Familie hat sich als obsolet erwiesen. Nicht ohne Grund war deshalb bereits im Zehnten Kinder- und Jugendbericht von einer „neuen Kultur des Aufwachsens“ und im Elften Kinder- und Jugendbericht von einem „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ die Rede. Die Kommission zur Erstellung des Siebten Familienberichts warnt vor einer Überforderung der Familien.

Hier bedarf es geeigneter Unterstützungssysteme, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärken. Dass wir dazu einen steigenden Bedarf verzeichnen können, lässt sich auch an den steigenden Absatzzahlen für Erziehungsratgeber und Elternzeitschriften, an der deutlich steigenden Zahl von Rat suchenden Eltern in Beratungsstellen sowie an der nicht zu übersehende Konjunktur von populären Fernsehsendungen zu Fragen der Erziehung ablesen. Trotz aller berechtigter Kritik – beispielsweise an der „Super-Nanny“ – offenbart die Popularität dieser Sendeformate, dass es ein Bedürfnis nach Erziehungshilfen gibt. Es wird deutlich, dass Familien in Teilen nicht über die Erziehungskompetenz verfügen, die ihnen zwar selbstverständlich zugeschrieben wird. Vor allem aber wird deutlich, dass eine große Verunsicherung herrscht.

Dieser Problemaufriss stellt vor allem die Kindertageseinrichtungen und die Schulen in ihrer bisherigen Form in Frage. So kritisiert der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, dass in Deutschland bislang Betreuung, Erziehung und Bildung doch eher im Nacheinander als eine aufsteigende Abfolge im kindlichen Lebenslauf konzipiert und organisiert seien. Vernachlässigt werde der Ansatz von Betreuung, Erziehung und Bildung als gleichzeitig zu bewältigende Aufgaben. Der Bericht plädiert stattdessen für eine aufeinander abgestimmte Sichtweise für das gesamte Kindes- und Jugendalter. „Bildung von Anfang an“ soll ebenso zu einem konzeptionellen Anspruch in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen werden, wie „Betreuung und Erziehung“ zu einem integralen Bestandteil einer auf ganztägige Angebote ausgerichteten Schule.

Familienpolitik muss vielen Ansprüchen gerecht werden: Sie soll Familien in Problemlagen helfen. Sie soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Sie sollte allen Kindern die Rahmenbedingungen für einen optimalen Start in ihr Leben geben. Sie sollte einen Beitrag dazu leisten, dass Familien mit Kindern nicht in besonderer Weise von Armut betroffen sind. Sie sollte perspektivisch dazu beitragen, dass mehr Kinder geboren werden. Sie soll also aktuelle Probleme lösen und gleichzeitig präventiv darauf wirken, für die Zukunft möglichst Probleme zu verhindern.



Vor diesem Hintergrund stellen wir der Landesregierung folgenden Fragen:

I. Familienbild und Rollenverständnis

1. Wie hat sich das Familienbild und Rollenverständnis nach Erkenntnis der Landesregierung in den letzten 30 Jahren verändert?

2. Welche verschiedenen Formen der Familie sind der Landesregierung bekannt und welche Erkenntnisse hat sie über deren Anzahl – absolut und prozentual?

3. Welche Sozialisationsinstanzen haben – außer Eltern und Schule – besondere Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen?

4. Werden alle Kinder gleichermaßen durch diese Sozialisationsinstanzen geprägt, bzw. welche Unterschiede können festgestellt werden?



II. Daten und Fakten

1. Wie hoch ist aktuell die Geburtenrate in NRW und wie hat sie sich im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 verändert – im Vergleich zu den einzelnen anderen Bundesländern und im internationalen Vergleich?

2. Wie viele Familien leben in NRW – differenziert nach verschiedenen Familienformen und der Anzahl Kinder?

3. Wie wird sich die demographische Entwicklung in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren voraussichtlich auf die Anzahl der Kinder in NRW auswirken?

4. Wie hat sich der Kinderwunsch – auch hinsichtlich der Anzahl der Kinder – bei Männern und Frauen im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 verändert?

5. In welchem Alter werden Männer und Frauen Eltern und wie hat sich dieses im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 verändert?

6. Wie hoch ist die Zahl minderjähriger Mütter – absolut und prozentual – in welchem Alter werden sie Mutter und wie haben sich diese Daten im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 verändert?

7. Wie viele Eltern bzw. Elternteile von Kindern sind berufstätig und welcher Form sind die Arbeitsverhältnisse?

8. Welche empirisch abgesicherten Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der Akademikerinnen vor, die kinderlos bleiben?

Gibt es darüber hinaus Erkenntnisse, ob die Kinderlosigkeit gewollt oder ungewollt ist?



III. Soziale Lage der Familien in NRW

1. Wie viele Familien und wie viele Kinder und Jugendliche leben in NRW in materieller Armut – differenziert nach Altersgruppen?

2. Wie differenziert sich der Anteil der in materieller Armut aufwachsenden Kinder und Jugendlichen nach der Größe der Familien, ihrer Herkunft und nach der Anzahl der in den Familien lebenden erwachsenen Erziehungspersonen?

3. Wie hat sich der prozentuale Anteil der in NRW in Armut lebenden Familien sowie Kinder und Jugendlichen im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 entwickelt?

4. Wie stellt sich der prozentuale Anteil der in Armut lebenden Familien sowie Kinder und Jugendlichen in NRW im Bundesvergleich dar?

5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in NRW in Familien aufwachsen, deren Eltern überschuldet sind?

6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Wohnsituation der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen, insbesondere darüber,

wie viele von ihnen ein eigenes Zimmer haben,

wie viele haben einen eigenen Fernseher oder Computer,

wie viele von ihnen in sozialen Brennpunkten mit Substandardwohnungen (Einzelöfen, kein Bad, keine Wärmedämmung etc.) leben und

wie viele in Obdachlosenquartieren wohnen?



7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele der in Armut lebenden Kinder in NRW und - im Vergleich dazu - wie viele der nicht in Armut lebenden Kinder einen Kindergarten besuchen?



IV. Gesundheit in der Familie

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur gesundheitlichen Situation der in Armut aufwachsenden Kinder und Jugendlichen hinsichtlich Säuglingssterblichkeit, Frühsterblichkeit, Häufigkeit von stationärer Behandlung, Struktur bzw. Art der Krankheiten, Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitszustand der Zähne, gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Schuleingangsuntersuchung und zur Häufigkeit der Verletzung bei Verkehrsunfällen (im Vergleich zu nicht in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen)?

2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen unter Berücksichtigung der sozialen Lage der Familien?

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Qualität der Ernährung der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen und über die gesundheitlichen Folgen, die sich bei ihnen oftmals aus einer ungesunden Ernährung ergeben?

4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über den psychischen Gesundheitsstatus von Kindern und Jugendlichen und wie hat sich dieser gegebenenfalls im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 entwickelt und wenn ja, welche?

5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Eltern in NRW suchtkrank oder an Aids erkrankt sind?

6. Welche gesundheitlichen Präventionsangebote werden in Sportvereinen angeboten und wie werden diese wahrgenommen?

7. Wie beurteilt die Landesregierung den Zusammenhang zwischen Umweltbelastung und Kindergesundheit in NRW?



V. Erziehungsrolle / Stärkung der Eltern

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen der mobilen Gesellschaft – beispielsweise häufiger Wohnortwechsel, Verlust sozialer Bindungen, etc. – auf Kinder und Jugendliche sowie die Familien insgesamt?

2. Welche und wie viele Angebote gibt es in NRW, um die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsrolle zu stärken?

3. Wie werden diese Angebote finanziert?

4. Liegen der Landesregierung Zahlen über die Inanspruchnahme der verschiedenen Beratungsstellen vor – differenziert nach dem Lebensalter der Kinder – und wie hat sich die Inanspruchnahme im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 entwickelt?

5. Verfügt die Landesregierung über Zahlen darüber, wie die Erziehungsberatungsstellen nach dem Wechsel des Kindes auf eine weiterführende Schule aufgesucht werden und wenn ja, wie interpretiert die Landesregierung diese Zahlen?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Schule hinsichtlich der Behebung von Erziehungsproblemen bzw. welche Funktion sollen Schulen dabei (zukünftig) spielen?

7. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Erziehungsberatung in der Zusammenarbeit mit den Familienzentren ein?

8. Welche Maßnahmen zur Information von Kindern, Jugendlichen und Eltern über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen werden in NRW durchgeführt? Sieht die Landesregierung hier weiteren Bedarf?

9. Welche Modelle eines sozialen Frühwarnsystems gibt es in NRW?

10. Welche Modelle aufsuchender, niedrigschwelliger Hilfen gibt es in NRW, um Familien möglichst früh und präventiv an Hilfeangebote heranzuführen?

11. Welche Zusatzleistungen gibt es in NRW für Kinder im Rahmen der Erziehungshilfe (beispielsweise logopädische Sprachförderung) und wer finanziert diese Leistungen?

12. Wie wird die Qualifizierung des pädagogischen und/oder psychologischen Personals in den Beratungsstellen sichergestellt?

13. Wie hoch ist aktuell die Zahl von Betreuungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie und wie hat sie sich im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 verändert?

14. Welche Ursachen können aus Sicht der Landesregierung für eine Zunahme benannt werden?

15. Welche Rolle spielen Online-Beratungsangebote? Wie werden diese organisiert, finanziert und wie wird die Qualität der Beratung sichergestellt? Wie werden sie in Anspruch genommen und wie wird die Bedeutung und Wirksamkeit von der Landesregierung eingeschätzt?

16. Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Landesregierung die Arbeit und Angebote der Familienbildungsstätten in NRW?

17. Wie bewertet die Landesregierung die erarbeiteten Perspektiven „Familienbildung 2010“ zur Unterstützung der Familien? Welche Impulse werden von der Landesregierung in der Weiterentwicklung der Familienpolitik des Landes aufgegriffen?



VI. Hilfen in besonderen Lebenslagen

1. Wie schätzt die Landesregierung die gegebenen Möglichkeiten familienergänzender Hilfen für mehrfach belastete Familien in NRW ein?

2. In Familien können im Falle einer Trennung oder Scheidung Konflikte auftreten, die diese allein nicht bewältigen können. Wo finden Betroffene in NRW Hilfe und Beratung? Gibt es in diesem Bereich spezielle Hilfs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche?

3. Welche Angebote zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt in der Familie gibt es in NRW und welche Überlegungen seitens der Landesregierung gibt es in diesem Zusammenhang zur Zukunft der Frauenhäuser?

4. Welche Möglichkeiten und Hilfestellungen gibt es in NRW für verschuldete Familien?

5. Gibt es in NRW spezielle Beratungsstellen, die Familien mit behinderten Kindern unterstützen? Wie werden deren Angebote in Anspruch genommen?

6. Welche (außerschulischen) Betreuungseinrichtungen stehen für behinderte Kinder zwischen 0 und 14 Jahren zur Verfügung? Hält die Landesregierung die Versorgung für ausreichend?

7. Welche integrativen Betreuungsmöglichkeiten werden angeboten, und werden diesbezüglich neue Maßnahmen geplant?

8. Welche Angebote der Schwangerschaftskonfliktberatung bestehen in NRW? Welche Träger bieten diese Angebote an und liegen Zahlen über die Inanspruchnahme vor?

9. Welche Angebote macht die Stiftung Mutter-Kind und wie werden diese wahrgenommen?

10. Welche Angebote der Betreuung seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher (Förderung nach § 35a SGB VIII) gibt es in NRW und wie werden diese in Anspruch genommen? Wie hat sich die Inanspruchnahme im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 entwickelt?

11. Welche Angebote gibt es in NRW für ungewollt kinderlose Paare?



VII. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

1. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Elternzeit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Wie viele dieser Anträge wurden von Männern gestellt?

2. Worin liegen nach Meinung der Landesregierung die Gründe dafür, dass in der Mehrzahl der Fälle Frauen Anträge auf Elternzeit stellen bzw. sich aus familiären Gründen beurlauben lassen? Welche Überlegungen gibt es, auch Männern den Zugang zu erleichtern, damit diese sich für eine bestimmte Zeit verstärkt ihrer Familie widmen können?

3. Welche Schritte sind nach Meinung der Landesregierung notwendig, um Familien- und Berufsphase besser miteinander zu verzahnen?

4. Welche (Arbeitszeit-) Modelle sind aus Sicht der Landesregierung besonders geeignet, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern?

5. Wie hat sich die Zahl derjenigen, die (aus familiären Gründen) einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, in NRW im Vergleich zu 1970, 1980, 1990 und 2000 entwickelt?

6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung der Nachtarbeit vor?

7. Welche konkreten Maßnahmen sowie Überlegungen gibt es, auch Väter für eine Teilzeitbeschäftigung zu gewinnen?

8. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Quote der Teilzeitarbeit in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes zu erhöhen?

9. Werden derzeit in NRW Arbeitszeitmodelle erprobt, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ermöglichen? Wie stellen sich diese gegebenenfalls dar, und liegen Pläne vor, diese Arbeitszeitmodelle zu fördern oder einzuführen?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über familienfreundliche Maßnahmen in nordrhein-westfälischen Betrieben vor, und wie werden diese unterstützt?

11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber vor?

12. Insbesondere Kleinbetriebe sind oftmals vor erhebliche organisatorische Probleme gestellt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Familienphase wieder in den alten Arbeitsplatz einzugliedern. Welche Eingliederungsmaßnahmen (z. B. Verbundmodelle) sind der Landesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?

13. Werden allein erziehende Eltern von behinderten Kindern bei der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders unterstützt bzw. gefördert?

14. Gibt es Modellmaßnahmen zur Unterstützung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (im Hinblick auf Kinderbetreuung und Pflegeleistungen), die durch das Land gefördert werden?

15. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiger Standortfaktor für Kommunen?



VIII. Stellenwert der Familie in Kindergarten und

1. Wie sind die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen – differenziert nach Tagesöffnung und Öffnung im Verlauf des Jahres – in NRW gestaltet?

2. Entsprechen die Öffnungszeiten der Einrichtungen den Bedürfnissen der Familien? Wenn nein, wie müssen die Öffnungszeiten gestaltet sein, um den Bedürfnissen der Familien zu entsprechen?

3. Wie viele Betreuungsplätze stehen in NRW für Kinder zwischen null und drei Jahren sowie für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren zur Verfügung und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Betreuungsangebote?

4. Wie viele Betriebskindergärten mit wie vielen Betreuungsplätzen gibt es in NRW?

5. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad für die einzelnen Lebensjahre, und wie stellt sich dieser im Vergleich zu dem der anderen Bundesländern dar?

6. Wie viele Kindergartenplätze stehen in NRW zur unterjährigen Aufnahme von Kindern zur Verfügung, und wird dieses Angebot der Rechtsanspruchsregelung gerecht?

7. Wie viele Plätze in Ganztagsschulen in welchen Schulformen gibt es in NRW? Sind weitere Ganztagesschulen geplant?

8. Wie viele Plätze stehen in der Offenen Ganztagsgrundschule zur Verfügung?

9. Wie verteilen sich die Kinder nach Einkommensverhältnissen und Migrationshintergrund auf die weiterführenden Schulen in NRW?

10. Welche Angebote der integrativen Erziehung von Schulkindern gibt es im außerschulischen Bereich?

11. Wie werden Eltern in die Aktivitäten der Kindertageseinrichtungen einbezogen?

12. Wie bewertet die Landesregierung die rechtlichen Partizipationsmöglichkeiten von Eltern im Bereich der Einrichtung, der Kommunen und dem Land?

13. Wie werden Eltern in die Entscheidung über die Schullaufbahn ihrer Kinder einbezogen und wie werden sie in der Entscheidungsfindung unterstützt?

14. Welche Unterstützung erfahren sozial benachteiligte Eltern und solche mit Migrationshintergrund, um ihre Kinder besser zu unterstützen?



IX. Finanzielle Transferleistungen

1. Wie viele Familien und wie viele Kinder und Jugendliche in NRW beziehen staatliche Transferleistungen (differenziert nach Altersgruppen)?

2. Welche Arten finanzieller Transferleistungen nehmen Familien in Anspruch?

3. Wie hoch sind jeweils diese Transferleistungen?

4. Gibt es Pläne zur Einrichtungen einer Familienkasse in NRW, um Leistungen für Familien „aus einer Hand“ zu gewährleisten?

5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Probleme beim Kindergeldbezug von im Ausland arbeitenden Eltern?

6. Welche Bestrebungen gibt es, familienbezogene Transferleistungen in der EU zu harmonisieren?

7. Welchen Umfang hat die versicherungsinterne Umverteilung für beitragsfrei versicherte Kinder in der Gesetzlichen Krankenversicherung?



X. Familie im Gemeinwesen

1. Welche Rolle spielt das Ehrenamt für die Unterstützung von Familien?

2. Gibt es Modelle zur Unterstützung von armen, benachteiligten Familien durch Freiwillige beispielsweise zur Entlastung, Förderung der Bildungschancen der Kinder, Vermittlung von Erziehungskompetenzen, etc.?

3. Wie und mit welchen Maßnahmen gestaltet die Landesregierung die Rahmenbedingungen für derartige Ehrenämter zur Unterstützung von Familien?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Sportvereine und des ehrenamtlichen Engagements in Sportvereinen für die soziale Stabilität der Familien?

5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Verbreitung von Angeboten zum Familiensport in den Sportvereinen – differenziert nach Angeboten für einzelne Familienmitglieder und Angeboten für die Familien als ganzes?

6. Welche Maßnahmen initiiert die Landesregierung und welche Maßnahmen in den Kommunen hält die Landesregierung für geeignet, um ein familienfreundliches Klima im Gemeinwesen zu schaffen?

7. Gibt es modellhafte Erprobungen und Konzepte, um die Beteiligung von Familien an der aktiven Gestaltung des Gemeinwesens zu fördern?

8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Umfang und Inhalt des Medienkonsums von Familien und hier besonders der Kinder?

9. Welche Rolle spielt die Familie und spielen unterschiedliche Familienbilder nach Erkenntnis der Landesregierung in den Medien?

10. Wie werden Familien bei der Medienerziehung unterstützt?

11. Wie bewertet die Landesregierung die Selbstbeschränkung der privaten Sender in Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen?

12. Gibt es Untersuchungen über die Zusammenhänge von Lernbereitschaft, Leistungsfähigkeit sowie Sprachfähigkeit auf der einen Seite und Medienkonsum (TV und Computer) auf der anderen Seite und zu welchem Ergebnis kommen diese gegebenenfalls?



XI. Familien mit Migrationshintergrund

1. Wie viele Familien mit Migrationshintergrund leben in NRW – differenziert nach verschiedenen Familienformen und der Anzahl Kinder?

2. Wie wird sich die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund – absolut und prozentual – in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren voraussichtlich entwickeln?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Heiratsverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund?

4. Wie sind die familienbezogenen Beratungsangebote in NRW auf die Bedürfnisse von Familien mit Migrationshintergrund eingerichtet?

5. Welche Rolle spielt das Bildungsinteresse der Eltern für die Mobilisierung von Familien mit Migrationshintergrund für gesellschaftliche Partizipation und welche Modelle gibt es, dieses zu fördern?

6. Gibt es Modelle zur Förderung des freiwilligen Engagements in und für Familien mit Migrationshintergrund beispielsweise als integratives Element, zur Förderung der Beteiligung, zur Förderung der Bildungschancen, etc.?



XII. Infrastrukturelle Rahmenbedingungen

Die Art des Wohnens und das Wohnumfeld ist eine maßgebliche infrastrukturelle Rahmenbedingung für die kindliche Entwicklung.

Schon in den 70er Jahren formulierte das Bundesfamilienministerium: „Kinder gedeihen besser, wenn sie in eine kinderfreundliche Gesellschaft hineingeboren werden und einen Wohnund Stadtbereich vorfinden, der nicht ausschließlich nach den Lebensinteressen der Erwachsenen und deren Arbeitswelt räumlich und baulich gestaltet ist, sondern zugleich den Bedürfnissen des Kindes Rechnung trägt“ (Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 1976, 11). Mittlerweile ist auch empirisch belegt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Art der kindlichen Wohnumgebung und der Persönlichkeitsentwicklung besteht. So wirken sich beispielsweise fehlende Möglichkeiten zur Kreativitätsentfaltung und eine monotone Umwelt auf die kindliche Persönlichkeitsentwicklung negativ aus, während eine vielfältig strukturierte Umgebung mit positiven Sozialkontakten für die kindliche Entwicklung förderlich ist – die Kinder in dieser Umgebung agieren körperlich aktiver und sind kreativer tätig.

Das Wohnumfeld hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem dadurch wesentlich verändert, dass eine Funktionsentmischung und Spezialisierung der Bebauung erfolgte und zugleich organisierte Spezialräume für Kinder geschaffen wurden. Dies ging einher mit zunehmendem Autoverkehr, der zu einer weit reichenden Unbespielbarkeit der Straßen infolge fahrender und parkender Autos führte. Andere von Kindern und Jugendlichen genutzte Außenbereiche wurden ihnen alltagspraktisch zunehmend entzogen: So wurde beispielsweise die Wiese vor der Wohnung zur „spielfreien Augenweide der Erwachsenen“ und der Hof zum Aufenthaltsort von Pkws und Mülltonnen (und beide Orte mit „Spielverboten“ belegt). Trotzdem halten sich Kinder – wenn auch mit abnehmender Tendenz – immer noch in erheblichem Umfang im Freien auf, um mit anderen Kindern zusammen sein zu können.

Aber nicht nur für die kindliche Entwicklung ist die Wohnqualität von Bedeutung, sondern auch für das Wohlbefinden und Zeitmanagement der Eltern. So können unter günstigen Voraussetzungen Betreuungs- und Hausarbeit gleichzeitig erledigt werden, während unter schlechten Bedingungen viel Zeit auf Kinderspielplätzen und in Parks verbracht werden müssen, eine „ständige Rennerei zwischen Küche und Kinderzimmer“ nötig ist oder die kleinen Probleme des Kinderalltags an der Sprechanlage zu lösen sind. Hier trägt die Wohnsituation entscheidend zu einer positiven Grundstimmung in der Familie bei.

Das Bundesfamilienministerium formuliert dies so: „Die Wohnung bietet den privaten Raum für familiäres Zusammenleben, für Erwachsene bzw. Eltern, für das Heranwachsen von Kindern, für die Solidarität der Generationen im alltäglichen Zusammenleben. Wohngrundriss, Raumausstattung, Gemeinschaftsräume, Atmosphäre der Baulichkeit usw. prägen das Leben von Familien so entscheidend wie individuelle und soziale Merkmale der Mitglieder der Familie. Die Wohnung öffnet sich zum Wohnumfeld, in einen öffentlichen, aber noch vertrauten Raum. Hier – noch der Wohnung unmittelbar zugeordnet – entdecken Kinder ihre Umwelt, ergeben sich Nachbarschaftskontakte, sind Menschen dem Umfeld zurechenbar. Der Ort mit seinen Strukturen und seiner Einbindung, sei es Dorf oder Stadt, bietet einen anonymeren Rahmen, ist jedoch immer noch eine räumliche Abgrenzung, die mit Zugehörigkeit besetzt ist. Ob Land oder Stadt, ob Norddeutschland oder Süddeutschland: Der Ort des Aufwachsens prägt den Menschen, der Ort des Zusammenlebens greift darauf zurück und schafft neue Bindungen; Sprache bzw. Dialekt oder auch ‚Heimat’, zu übersetzen vielleicht mit der Bindung und der Rückbesinnung an den Ort des Heranwachsens, sind sicherlich Ausdruck hierfür.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, 8).

Somit umfasst „Wohnen“ von Familien mit Kindern im Wesentlichen drei Bereiche: Die Wohnung selbst, die unmittelbare Wohnumwelt und die soziale Umgebung.

1. Welche spezifischen, subjektiven Wohnwünsche und objektiven Wohnbedürfnisse haben Familien mit Kindern und wie werden diesen auf dem Wohnungsmarkt entsprochen?

2. Wie ist die Wohnraumversorgung für Familien / Alleinerziehende mit Kindern und die familienbezogene Infrastruktur in Wohngebieten in NRW und wie hat sie sich entwickelt?

3. Welche Durchsetzungskraft auf dem freien Wohnungsmarkt haben „größere“ Familien (drei und mehr Kinder im Haushalt) und Alleinerziehende mit Kindern und wie wird diesen Zielgruppen ggf. öffentliche Unterstützung zu Teil?

4. Wie haben sich die Wohnkosten und ihr Anteil am Familieneinkommen in NRW im Vergleich zu 1970, 1980, 1990, 2000 und heute entwickelt?

5. Wie ist die aktuelle räumliche Verteilung von Familien in NRW und wie unterscheiden sich die jeweiligen Wohnsituationen in verschiedenen Regionen?

6. Welche Vorstellung über Bewohner-Haushaltsstrukturen liegt Förderrichtlinien und DINNormen zugrunde und wie haben sich diese vor dem Hintergrund, dass die „Standardfamilie“ statistisch gesehen eine Randerscheinung ist, gewandelt?

7. Welche Bedeutung hat Wohneigentum für kinderfreundliches Wohnen?

8. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder über ein eigenes Zimmer verfügen und wie hat sich die Kinderzimmerfläche auf der Zeitschiene 1970, 1980, 1990, 2000 und heute sowie im Vergleich zur Gesamtwohnfläche entwickelt?

9. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Erziehungsstil der Eltern (z. B. bezüglich „Ermahnungen“) und dem Zuschnitt von Wohnungsgrundrissen?

10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über wohnsituationsbedingte, innerfamiliäre Konflikte und Kindesmisshandlungen?

11. Was sind potentielle Konfliktbereiche in Familienwohnungen und wie können diese idealerweise „entschärft“ werden, bzw. wie kann das Ziel eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens von Kindern und Erwachsenen bereits in der Wohnungsgrundrissplanung verwirklicht werden?

12. Was versteht die Landesregierung unter „familienfreundliche Architektur“ und wie kann dies durch flexible Wohnungsgrundrisse, die die unterschiedlichen Lebensetappen im Zyklus eines Familienlebens räumlich nachvollziehen können, unterstützt werden?

13. Welche Bedeutung kommt dem Wohnumfeld für die kindliche Entwicklung zu und welche Voraussetzung sollte das wohnungsnahe Umfeld (also der Nahbereich außerhalb der elterlichen Wohnungen mit seinen räumlich materiellen und sozialen Komponenten) erfüllen, um familienfreundlich zu sein, d. h. wie sollen Lebensräume beschaffen sein, die günstig für die körperliche, seelische und geistige Entfaltung des Kindes und zugleich geeignet sind, den Eltern die Wahrnehmung ihrer Betreuungsaufgaben zu erleichtern?

14. Welche Auswirkung hat die zunehmende sozialräumliche Trennung (im Sinne von sozialer „Entmischung“, ethnischer Segregation, „Verinselung“ kindlicher Lebenswelten aufgrund infrastruktureller Defizite und der Trennung der Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit etc.) auf die Familienfreundlichkeit des Wohnumfeldes?

15. Wie ist die Wohnumfeldversorgung mit Spielplätzen, Bolzplätzen oder Freiflächen zum Spielen in NRW?

16. Was versteht die Landesregierung unter einer kinder- bzw. familienfreundlichen Siedlungsstruktur vor dem Hintergrund der „Versingelung“ ganzer Stadtteile und der stadtentwicklungspolitischen Forderung nach multifunktionalen Einrichtungen (d. h. nutzbar sowohl als Sozialstation wie z. B. als Kinderbetreuungs- und Freizeitstätten)?

17. Welche soziale Umgebung (z. B. Nachbarschaftsbeziehungen) kann für Eltern wie Kinder gleichermaßen positiv sein und wie können diese gefördert werden?

18. Wie wird auf Landesebene und in den Kommunen auf die Wohn- und Wohnumfeldbedürfnisse von Familien in der Städtebauplanung und der Stadtentwicklung reagiert?

19. Welche good-practise-Beispiele für familiengerechtes Wohnen in NRW sind der Landesregierung bekannt?

20. Welche Modelle gibt es, um die Partizipation von Familien bei der Stadtentwicklung zu fördern und welche werden angewandt?

21. Wie und mit welchem Erfolg unterstützt die Landesregierung generationenübergreifendes Wohnen?

22. Wie werden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene familiengerechte Wohnungen öffentlich gefördert?

23. Wie kann „familiengerechtes Wohnen“ vor dem Hintergrund der Pluralisierung von Lebensstilen und Haushaltsformen mit entsprechender Wohnraumnachfrage in Einklang gebracht werden?



Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Birgit Fischer
Britta Altenkamp
Dieter Hilser
und Fraktion





Antwort der Landesregierung

Aufgrund der Länge der Antwort der Landesregierung (Drucksache 14/2230, 106 Seiten [495 KB] ) und der Vielzahl der darin enthaltenen Tabellen wurde darauf verzichtet, sie an dieser Stelle im Wortlaut zu zitieren.

In der Plenardebatte, die anlässlich der Großen Anfrage meiner Fraktion und der Antwort der Landesregierung am 26. Oktober 2006 stattgefunden hat, habe ich meine dritte Rede im Plenum halten dürfen.