Der Protest der Eltern, ErzieherInnen und Träger gegen das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der schwarz-gelben Landesregierung ist groß. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW, aber auch die einzelnen Träger wie Caritas, Diakonie, Paritätischer und AWO haben sich öffentlich gegen den Entwurf geäußert - und das, obwohl Minister Laschet sein Gesetz als Konsens mit den Trägern verstanden wissen will. Nur sehen seine angeblichen Konsenspartner dies völlig anders. Bereits mit dem ersten Referentenentwurf im März musste Laschet derbe Kritik einstecken. Aber trotz einiger Korrekturen im zweiten, vom Kabinett beschlossenen und in den Landtag eingebrachten Entwurf reißt der Protest der Verbände und Elternvereinigungen nicht ab.





Stellungnahme der LAG

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LAG) kritisiert am 17. April 2007, dass der Referentenentwurf an verschiedenen Punkten den gemeinsamen Konsens nicht beachte und die dort getroffenen Regelungen nicht oder nur unvollständig umsetze.

Neben vielen Details, z.B. in puncto Betreuungszeiten, Finanzierungsmodalitäten und Qualität, richtet sich die Kritik der LAG aber auch gegen die grundsätzliche Ausrichtung des KiBiz: Durch das Gesetz der Landesregierung würde "das gesamte System der Tageseinrichtungen für Kinder fast ausschließlich aus der Perspektive der frühen Bildung der Kinder betrachtet" und dabei "der Bildungsbegriff im Entwurf in der Regel auf ein sehr funktionalistisches Verständnis von Bildung reduziert". Durch ein solches Verständnis sieht die Freie Wohlfahrtspflege den Auftrag der Tageseinrichtungen für Kinder zu stark verkürzt: "In der Verbindung von Betreuung, Erziehung und Bildung leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder und fördern und unterstützen deren selbständige Lern- und Bildungsprozesse".

Quelle: http://kampagne.paritaet-nrw.org/e1125/e1563/index_ger.html



Caritas: "Konsens nicht beachtet"

Auch Heinz-Josef Kessmann, Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Münster und Vorsitzender des LAG-Ausschusses "Tageseinrichtungen für Kinder", kritisiert auf der Homepage der Caritas NRW, "dass der Gesetzentwurf den gemeinsamen Konsens zwischen Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kirchen und Landesregierung unterlaufen habe". Beispielsweise seien im Konsenspapier für die einzelnen Gruppentypen Berechnungsgrundlagen für den Personaleinsatz, orientiert an den Öffnungszeiten, aber auch zum Beispiel Mindest- und Höchstzahlen von Kindern unter drei Jahren vereinbart worden. "Diese Angaben sind im Gesetzesentwurf nicht übernommen, insbesondere fehlen auch die Vorgaben für die zweite Fachkraft im Gruppentyp I", so heißt es bei der Caritas.

Quelle: http://www.caritas-nrw.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=830



KiBiz versagt auf ganzer Linie

Auch der überarbeitete und in Teilen korrigierte Entwurf stellt die Verbände keinesfalls zufrieden. Der Landesarbeitskreis Westfalen-Lippe der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF), die die Interessen evangelischer Familien in Kirche und Öffentlichkeit vertritt, stellt am 30. Mai 2007 fest, dass der Gesetzentwurf in der konkreten Umsetzung der darin formulierten Ziele (bedarfsgerechter Ausbau der U3-Betreuung, Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder zu
Familienzentren, Förderung der Tagespflege, Ausbau der Gesundheits- und Sprachförderung) auf der ganzen Linie versage: Die Angebote für unter 3-jährige Kinder seien qualitativ enttäuschend, da der Personalschlüssel (2 Fachkräfte für 10 und mehr Kinder) nicht der Empfehlung des Kinderbetreuungsnetzes der Europäischen Union (2 Fachkräfte für maximal 6-8 Kinder) entspräche. Zudem werde die dringend nötige Qualifizierung und finanzielle Besserstellung der Fachkräfte unmöglich. Kritisiert werden auch die steigenden Elternbeiträge sowie der Wegfall der zusätzlichen Förderung von Kindertageseinrichtungen in ärmeren Regionen.

Die EAF unterstütze daher alle Eltern, Fachkräfte, Verbände und Organisationen, die gegen das KiBiz protestieren: "Der Entwurf ist durch kleinere Nachbesserungen nicht zu retten. Er widerspricht fundamental den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bedürfnissen von Eltern und Kindern. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, ein zeit- und bedarfsgemäßes Gesetz neu zu erarbeiten, das zumindest den o.g. zentralen Punkten gerecht wird."

Quelle: http://www.diakonie-westfalen.de/servlet/WYSPages005?&pg=fachverbaende_aktionsgemeinschaft.fuer.familienfragen..eaf.&db=WYS/dwf_wys62de.nsf&dt=Meta_Diakonie_Fachverband&



Freie Wohlfahrtspflege lehnt Entwurf des KiBiz ab

Am 12. Juni 2007 veröffentlicht die Freie Wohlfahrtspflege NRW eine Pressemitteilung, in der sie erklärt, dass der erzielte Konsens beim Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch die Landesregierung aufgekündigt worden sei. Die Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Wohlfahrtsverbände rechnen mit Qualitätseinbußen, Arbeitsplatzabbau auf Kosten der Kinder, steigenden Elternbeiträgen und ungerechten Risiken für Träger und Einrichtungen, wenn das Gesetz unverändert im Landtag verabschiedet werden sollte.

Quelle: http://kampagne.paritaet-nrw.org/e1125/e1840/index_ger.html



AWO: Landesregierung verlässt Konsensweg

Auch die Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. wirft der Landesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf den gemeinsamen Konsensweg verlassen zu haben. Neben steigenden Elternbeiträgen sieht die AWO auch die Gefahr von Qualitätsverlusten in Betreuung und Erziehung: "Die Budgets der Einrichtungen werden sinken, das Personal wird knapper, die Arbeitssituation der Erzieherinnen verschlechtert sich. Erhöhter Bedarf, z.B. in sozialen Brennpunkten, kann nicht mehr gedeckt werden."

Wenn es nach dem Willen der schwarz-gelben Landesregierung gehen und das KiBiz unverändert verabschiedet werden sollte, werden zukünftig nur noch drei unterschiedliche Typen von Öffnungszeiten (25, 35 und 45 Stunden pro Woche) gefördert. Längere Öffnungszeiten von 50 oder mehr Stunden, die einige Einrichtungen für alleinstehende und berufstätige Eltern anbieten, wird es dann nicht mehr geben. Wer trotzdem längere Betreuungszeiten braucht, muss diese Randzeiten zusätzlich als Tagespflege buchen und auch zusätzlich zum Kindergartenbeitrag bezahlen.

"Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf", so die AWO abschließend auf ihrer Homepage, "verlagert finanzielle Risiken einseitig auf Träger, Kommunen und Eltern und verschlechtert die Angebote für Eltern und Kinder ganz erheblich."

Quelle: http://www.awo-ww.de/mastercms1/templates/index.php5?Select_id=70201371-140e-7d76-d7b1-ec0ca985f828&mid=a68de893-95c8-2cbd-8009-b58b6e553a24

http://www.awo-ww.de/mastercms1/templates/index.php5?Select_id=70201371-140e-7d76-d7b1-ec0ca985f828&mid=ba75c3bb-15e3-20d2-cd08-8b6965f30323&oldyear=



Vernichtendes Urteil

Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW fällt auf seiner Homepage sein vernichtendes Urteil zum KiBiz:

"Das Kinderbildungsgesetz ist mit Sicherheit kein modernes Gesetz. Es ebnet den Weg für eine weitergehende Verschulung des Elementarbereichs. Es gibt ein deutliches Missverhältnis von Zielen und Erwartungen und der tatsächlichen Ausstattung mit Ressourcen. Das Gesetz führt zu einer deutlichen Verlagerung von Planungsrisiken auf die Träger und Kommunen."

Quelle: http://kampagne.paritaet-nrw.org/e1125/e1840/e1914/index_ger.html



Links zu Elterninitiativen

Stadtelternrat Düsseldorf <LINK>

Eltern helfen Eltern e.V., Münster <LINK>

Bonner Elterninitiative - Keine Kürzungen bei den Kurzen! <LINK>

weil-kinder-zukunft-sind.de - eine Initiative im Forum Förderung von Kindern <LINK>