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Die Landesregierung hat nach einem monatelangen Diskussionsprozess mit den Trägern der Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW sowie den Kommunalen Spitzenverbänden, unter Beteiligung des Beratungsunternehmens Kienbaum am 22. Mai im Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet. Der Entwurf des KiBiz ist am 13. Juni im Landtag NRW in 1. Lesung beraten worden.
Der Gesetzentwurf ist keine gute Grundlage insbesondere für die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung. KiBiz ist Mumpitz!
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Frühe Bildung - aber richtig! |
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Ein wesentlicher Grund für unsere ablehnende Haltung zum KiBiz ist dessen verengter Bildungsbegriff, der reduziert wird auf Sprachförderung. Wo aber findet die soziale, emotionale, motorische oder musische Entwicklung der Kinder einen Niederschlag im Bildungsbegriff des neuen Gesetzes? Das Ziel eines neuen Kindergartengesetzes muss die Verbesserung der Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildungsprozesse sein. Alle Kinder haben Anspruch auf uneingeschränkten Zugang zu Bildung und auf bestmögliche individuelle Förderung. Da Bildung bei kleinen Kindern sich aber nur im Rahmen stabiler sozialer Beziehungen vollziehen kann, ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung ein guter Betreuungsschlüssel.
Da die Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder weitgehend von ihren Umwelten abhängig sind, in die sie hineinwachsen – sei es die Familie, die Tagespflege oder die Kindertagesbetreuung – ergibt sich als große gesellschaftliche Herausforderung, die Qualität der Bildungswelt der Familie ebenso wie die der Bildungsorte Tagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie sonstiger bildungsrelevanter Erfahrungsräume und Lernwelten zu verbessern. Kinder müssen sich gesund und ihre Möglichkeiten ausschöpfend entwickeln können, damit sie an der Gesellschaft umfassend teilhaben können.
Das KiBiz aber erreicht das Gegenteil: Durch die Einführung von unterschiedlichen „Kopfpauschalen“ je Kind und Betreuungszeit wird die Finanzierung der Kita-Gruppen unkalkulierbar. Deshalb wird Personal abgebaut werden und ein ständiger Personalwechsel je nach Bedarf wahrscheinlich sein. Darunter leiden die pädagogische Arbeit und die Bildung der Kinder.
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Elternbeiträge werden steigen |
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Durch den Wegfall des Elternbeitragdefizitausgleichs auf Landesebene seit dem Landeshaushalt 2006 müssen die Kommunen selber die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen festlegen und erhalten keine Kompensation vom Land für Mindereinnahmen. Pro Kindergartenjahr fehlen den Kommunen damit rund 84 Mio. Euro. Diese Regelung lässt den Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzepten oder Nothaushalten keine andere Wahl, als die Elternbeiträge anzuheben. Anderenfalls schreitet die Kommunalaufsicht ein und ordnet die Erhöhung der Elternbeiträge an. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dem Land bekannt und in einzelnen Kommunen auch schon praktiziert worden. Durch die Weigerung der Landesregierung, eine entsprechende Ausnahmeregelung für Elternbeiträge zu erlassen, haben Kommunen und Kommunalaufsicht keine andere Entscheidungsmöglichkeit, als Eltern kleiner Kinder stärker zu belasten und deren Situation zu verschlechtern.
Tatsächlich werden landesweit im Durchschnitt ca. 12-13 Prozent Elternbeiträge erhoben. Vor diesem Hintergrund ist der Hinweis von Minister Laschet, der Elternbeitrag habe im GTK 19 Prozent betragen und werde auch im KiBiz 19 Prozent betragen, irreführend und suggeriert, dass das Land keinen Anteil daran habe, dass der Elternbeitrag in vielen Kommunen steigen wird. Das Gegenteil ist jedoch der Fall!
Besonders tragisch ist dabei, dass das gestaffelte Betreuungszeitenmodell wieder nur die Mittel- und Oberschicht bevorzugt. Eltern aus einkommensschwachen Familien hingegen werden in Zukunft schauen müssen, wie viel Betreuung sie sich für ihr Kind überhaupt noch leisten können. Im Ergebnis wird also genau für die Kinder der Zugang zu Bildung erschwert oder behindert, bei denen eine Förderung unerlässlich ist.
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Öffnungszeiten entwickeln sich nicht bedarfgerecht |
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Die Bedarfsplanung für die Kindergartengruppen liegt bei den örtlichen Jugendhilfeträgern. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage von drei Gruppentypen, gestaffelt nach Stundenkontingenten in Höhe von 25, 35 und 45 Stunden:
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Kindergartengruppe von 2 Jahren bis zum Schuleintritt,
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Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren und
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Kindergartengruppe von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
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Die Planung wird sich allerdings nicht an den Bedarfen der Eltern orientieren, sondern an der Haushaltslage des Landes NRW. Deshalb werden die verschiedenen Gruppenformen im KiBiz quotiert und insbesondere der Anteil echter Ganztagsgruppen auf den heutigen Status Quo festgeschrieben. So ist kein Ausbau möglich!
Im Gegenteil kann es in den Städten, in denen aktuell überdurchschnittlich viele Ganztagsplätze angeboten werden, in Zukunft zu einem Abbau von Ganztagsplätzen kommen, wenn dort die Quote bereits heute überschritten ist und das Angebot damit zukünftig nicht mehr finanziert wird.
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Entwicklung des Landeszuschusses |
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Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Rüttgers, hat das Jahr 2006 zum „Jahr des Kindes“ erklärt. Einer konkreten Überprüfung hält dieses Ziel jedoch nicht stand: Die größten Einschnitte bei den kindbezogenen Politikbereichen hat die Förderung der Kindertageseinrichtungen erfahren. Im Haushalt 2006 kürzte die Landesregierung die Förderung der Betriebs- und Investitionskosten nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder um 87,5 Mio. Euro. Darin enthalten ist eine Kürzung von 35,3 Mio. Euro für den Elternbeitragsdefizitausgleich ab dem 1. August 2006 sowie eine Kürzung von 52,2 Mio. Euro bei den Betriebs- und Investitionskosten. Dazu kommt, dass die Landesregierung die bis 2005 befristete Kürzung der Sachmittelpauschale um 72,1 Mio. Euro entgegen den verbindlichen Zusagen an die Kommunen und Träger unbefristet fortschreibt.
Daraus folgt, dass den Trägern und Kommunen für Betriebskosten und Investitionen für Kindertagesstätten in diesem Jahr 159,6 Mio. Euro fehlen. Diese Kürzungen können durch die Mittelbereitstellung von 23 Mio. Euro für den Aktionsplan „Frühe Förderung von Kindern“ weder im Umfang noch im Inhalt ausgeglichen werden.
Diese Kürzungen sind jedoch der konkrete Hintergrund, vor dem die nun versprochene Steigerung der Haushaltsansätze in den kommenden Jahren zu bewerten sind. So sollen 969 Mio. Euro in 2008, 1008,5 Mio. Euro in 2009 und 1092,9 Mio. Euro in 2010 zur Verfügung gestellt werden. Wenn man allerdings zur Kenntnis nimmt, dass zuletzt unter Rot-Grün in 2005 940 Mio. Euro zur Verfügung standen, dann beträgt die Erhöhung nicht, wie Minister Laschet immer wieder behauptet, 150 Mio. Euro, sondern nur 29 Mio. Euro. Gleichzeitig muss aus diesem Ansatz aber die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils auf 12 Prozent finanziert werden, was Schätzungen zufolge alleine ca. 89 Mio. Euro kostet – ohne eine Ausweitung von Leistungen oder eine Verbesserung der Qualität zu erreichen. Hinzu kommt, dass in Zukunft eine erhebliche Ausweitung des Angebots an Plätzen für Unterdreijährige geplant ist. Auch wenn wir das Ziel ohne Einschränkungen unterstützen, so müssen doch auch die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.
Erreicht werden diese Einsparungen vor allem durch eine Verschlechterung des Personalschlüssels, der durch das Land refinanziert wird. Das ist deshalb so problematisch, weil Kinder, je kleiner sie sind, Bildung nur in stabilen sozialen Bindungen vollziehen können.
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Widerstand ist notwendig |
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Das Gesetz soll bereits zum 01.08.2008 in Kraft treten, obwohl sich die Konsequenzen noch nicht abschätzen lassen und die praktische Umsetzung nicht klar ist. Das Risiko der planerischen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Risiken soll gänzlich auf die Träger und die Kommunen abgewälzt werden. Um das zu ermöglichen, will die Landesregierung den Gesetzentwurf jetzt in einem strammen Zeitrahmen zur Verabschiedung bringen. Wir versuchen, das zu verhindern und haben als Opposition gemeinsam mit den Grünen am 12. Juni eine große öffentliche Diskussionsveranstaltung für Eltern und Erzieherinnen durchgeführt. Darüber hinaus werden wir als SPD in den Städten und Gemeinen in NRW zu Beginn des neuen Kindergartenjahres im August 2007 vor vielen Kindergärten über unsere Kritik am KiBiz informieren und zu lokalen Veranstaltungen einladen.
Ich lade Sie herzlich ein, uns in ihrer Kommune dabei zu unterstützen, und hoffe, dass es uns so gemeinsam gelingt, die Landesregierung zu Nachbesserungen am Gesetz zu bewegen.
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