Präsidentin Regina van Dinther: Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen daher zum Schluss der Beratung.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5269 [13 KB] , der eine Änderung des § 1 vorsieht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Auch Herr Sagel ist dagegen. Dann ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5279 [13 KB] . Hierzu wird namentliche Abstimmung beantragt. Nach § 43 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder mit Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte nun den Kollegen Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt; Namensliste siehe Anlage [45 KB] .)

Vizepräsident Oliver Keymis: Damit sind wir am Ende der namentlichen Abstimmung und zählen aus.

(Die Auszählung erfolgt.)

Wir haben das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Mit Ja haben 81 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 96 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 14/5279 mit Mehrheit abgelehnt.

(Beifall von der CDU)

Wir kommen drittens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5229 [190 KB] , den Gesetzentwurf Drucksache 14/4410 [182 KB] in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Wer ist für diese Annahme? – Die Fraktionen CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Kollege Sagel. Enthält sich jemand? – Eine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei einer Enthaltung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs 14/4410 beantragt. Nach § 73 der Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Die Ihnen vorliegenden Entschließungsanträge werden nach der dritten Lesung zur Abstimmung gestellt. Zur Vorbereitung der dritten Lesung kann eine Überweisung des vorgenannten Gesetzentwurfs beschlossen werden. Ein entsprechender Antrag liegt ebenfalls vor. Damit stelle ich diesen Antrag zur Abstimmung.

Ich sehe eine Wortmeldung. – Herr Kollege Biesenbach, bitte schön.

Peter Biesenbach (CDU): Herr Präsident, wir werden die dritte Lesung natürlich akzeptieren, lehnen aber eine Rücküberweisung ab und werden morgen früh vor Eintritt in die Tagesordnung die Änderung der Tagesordnung beantragen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Biesenbach, für diesen Verfahrensvorschlag. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Nein.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Rücküberweisung. Ich bitte um Handzeichen. Wer ist dafür? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der fraktionslose Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung. Morgen wird es wie angekündigt zur dritten Lesung kommen.


Rüdiger Sagel (fraktionslos)