Hagen, den 08. Juni 2005


Wolfgang Jörg wird Mitglied im vorläufigen Petitionsausschuss

Der Landtag in Nordhrein-Westfalen ist gerade erst dabei, sich neu zu konstituieren. Auch die Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien haben noch nicht alle Aufgaben unter ihren Abgeordneten aufgeteilt. Zum Beispiel ist noch nicht abschließend geklärt, wer in welchen Ausschuss gewählt werden soll.

Der Petitionsausschuss nimmt allerdings eine Sonderrolle ein. Denn das Petitionsrecht räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung beispielsweise durch Behörden zu wehren. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.

Die Verfasser des Grundgesetzes haben in Artikel 17 unserer Verfassung mit Bedacht "jedermann" das Recht zur Beschwerde eingeräumt. Damit soll dieses wichtige Instrument der Demokratie allen - Deutschen und Ausländern - zuteil werden, wenn sie sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlen. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.

Für die Formulierung einer Petition gibt es keine Formvorschriften oder Vorgaben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Anliegen so vortragen können, wie sie es sehen und wie es ihre Ausdrucksmöglichkeiten erlauben. Die Eingaben müssen schriftlich an den Petitionsausschuss gerichtet werden, immer Namen und Adresse der jeweiligen Einsender/innen enthalten und von ihnen auch unterschrieben sein, denn anonyme Petitionen werden nicht bearbeitet.

Der Petitionsausschuss kann sich mit allen Anliegen befassen, die sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden beziehen, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Dies sind unter anderem Ministerien, Bezirksregierungen, die Gemeinden, Kreise, Städte, die Versorgungs- und Finanzämter, die Landesversicherungsanstalten, die Polizei und die Schulen des Landes.

Ist der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen berechtigt, empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung bestimmte Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile abzuwenden. Alle Petenten erhalten über die in ihrer Sache getroffenen Entscheidungen einen schriftlichen Bescheid.

Viele Anliegen und Petitionen sind an bestimmte Fristen gebunden, die nicht aufgrund der Konstituierung des Landtags bzw. des Petitionsausschusses ausgesetzt werden können. Daher wurde bei der heutigen ersten, konstituierenden Sitzung des Landtags ein vorläufiger Petitionsausschuss bestellt, in dem der Hagener MdL Wolfgang Jörg Mitglied geworden ist. Ein ordentlicher Petitionsausschuss wird also noch zu einem späteren Zeitpunkt bestellt.

Wolfgang Jörg möchte auf jeden Fall auch dann Mitglied des Petitionsausschusses werden. „Dieser Ausschuss liegt mir ungemein am Herzen“, so der Abgeordnete. Er vespricht: „Mein Wahlkreismitarbeiter Claus Homm und ich stehen natürlich als Ansprechpartner für Petitionsangelegenheiten zur Verfügung.“ Erreichbar ist das Wahlkreisbüro in der Elberfelder Straße 57 unter der Rufnummer 02331 / 919454.